Person sitzt vor einem Monitor, auf dem die Startseite des digitalen Kreishauses des Landkreises Vechta geöffnet ist.

Digitaler Bauantrag

Bauanträge sind in elektronischer Form einzureichen. Zu Beginn des Verfahrens ist eine Authentifizierung erforderlich – entweder über das Nutzerkonto des Bundes (BundID) oder über “Mein Unternehmenskonto” (Unternehmenskonto auf Basis von Elster -MUK). Nach dem Eingang Ihres Antrages erhalten Sie Zugang zu einem geschützten Projektraum, in dem sich auch die Bauvorlagen befinden.

Wichtiger Hinweis für Entwurfsverfassenden: 
Die Anforderungen an elektronische Dokumente sowie die textliche Beschreibung der Dateien sind zwingend einzuhalten (Anlage 1 und Anhang zur NBauVorlVO und NBauO). Eine nicht ordnungsgemäße Betitelung von Dateien führt zu einer unnötigen Verzögerung des weiteren Verfahrens. Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems.

Zu den nachstehend genannten Verfahren sind die Anträge digital einzureichen (siehe auch § 3a Abs. 1 NBauO):

  • Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung
  • Bauvoranfragen (§ 73 Abs. 1)
  • Anträge auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung
  • Mitteilungen über eine sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahme
  • Anträge auf Zulassung einer Abweichung (§ 66 Abs. 2 Satz 1),
  • Anträge auf Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung (§ 66 Abs. 6),
  • Anzeigen eines beabsichtigten Abbruchs oder einer beabsichtigten Beseitigung einer baulichen Anlage
  • Anträge auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen
  • Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids 
  • Anträge auf Erteilung einer Typengenehmigung